Bäume müssen aus unterschiedlichen Gründen gefällt werden. Die Notwendigkeit und der richtige Zeitpunkt sind sorgfältig zu erwägen. Bundesnaturschutzgesetz und Baumschutzsatzung geben dafür Rahmenbedingungen vor. Wir führen Fällarbeiten üblicherweise im Zeitraum Oktober bis Februar durch, wenn nicht eine akute Gefährdung sofortiges Handeln erfordert.
Spezialisierte Abseiltechniken und -werkzeuge ermöglichen uns, auf jede Situation eingehen zu können. Nach Absprache übernehmen wir den kompletten Abtransport oder arbeiten das Stammholz entsprechend auf, wenn es beispielsweise als Brennholz am Ort bleiben soll.